Nach einer Trennung geht es nicht nur um das Sorgerecht für etwaige Kinder oder darum, wie man die Wohnungseinrichtung ohne Kettensäge gerecht teilt, sondern auch um Unterhaltszahlungen. In den meisten Fällen ist eine Partei zur Zahlung verpflichtet, vor allem wenn Kinder bei nur einem Elternteil verbleiben (Kindesunterhalt) und keine gleichberechtigte Sorgerechtsregelung getroffen wurde.
So häufig, wie Unterhaltspflichtige versuchen, Zahlungen zu vermeiden (z.B. Trennungsunterhalt), so häufig versuchen Unterhaltsberechtigte, Zahlungen, die ihnen nicht zustehen, zu erhalten (z.B. Scheidungsunterhalt). Es werden Informationen verheimlicht, Belege bearbeitet und gefälscht, Lohnabrechnungen weisen erheblich weniger Gehalt aus als noch während der Ehe oder der Unterhaltsempfänger kann nicht mehr Teilzeit arbeiten, weil das Kind angeblich nicht mehr bei Oma bleiben kann, obwohl das während der Ehe kein Problem gewesen war.
Wenn Sie ihren Ex-Partner verdächtigen, Ihnen zu wenig Unterhalt zu zahlen oder wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu viel Unterhalt leisten müssen und wissen möchten, ob der Ex-Partner Sie übervorteilt, dann wenden Sie sich an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Düsseldorf: 0211 9874 0021.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Düsseldorf werden von der Erkrather Straße in Düsseldorf aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Düsseldorf, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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