Jede dritte Ehe in Deutschland scheitert offiziell. Partnerwechsel gehören mittlerweile zum bundesrepublikanischen Alltag wie der Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. Über 140.000 Kinder verlieren dabei jedes Jahr den Zusammenhalt in ihrer Familie. Hinzu kommt noch die wachsende Zahl von Kindern aus zerbrochenen Partnerschaften ohne Trauschein. Zwei Drittel der von Trennung betroffenen Kinder sind jünger als sechs Jahre. Mit einer Trennung stellt sich die Frage nach dem Sorgerecht. Beide gemeinsam oder besser doch Mama oder Papa für sich allein? Wer ist verantwortungsvoller?
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Das althergebrachte Sprichwort findet hier leider so gar keine Anwendung. Im Gegenteil: Trennen sich Eltern, sind in den meisten Fällen Kinder die Leidtragenden. Es entsteht ein regelrechtes Tauziehen um das Kind/die Kinder, weil ein Partner dem anderen das Sorgerecht nicht überlassen will. Gegenseitige, teils an den Haaren herbeigezogene, Anschuldigungen und das Hinweisen auf die Untauglichkeit des jeweils Anderen als Erziehungsberechtigter sind die Folgen.
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass ihr Ex-Partner als Sorgeberechtigter ungeeignet ist, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Detektive der Kurtz Privatdetektei Düsseldorf: 0211 9874 0021.
Familiengerichte neigen in den letzten Jahren vermehrt und vor allem zum Wohl des Kindes dazu – entgegen der früheren Praxis, in der die Mutter zumeist das Sorgerecht erhielt und der Vater nur im
14-Tage-Rhythmus sein Kind sehen durfte –, ein gemeinsames Sorgerecht auszusprechen. Damit hat das Kind die Möglichkeit, mit beiden Elternteilen gleich viel Zeit zu verbringen.
Das erleichtert auch die Feststellung des Unterhaltsanspruchs für das Kind erheblich, da beide Elternteile finanzielle Aufwendungen zur Erziehung des Nachwuchses haben.
Ist jedoch einer der Elternteile verhaltensauffällig, sprich gewalttätig, alkohol- oder drogenabhängig, ist er untauglich, ein Kind verantwortungsvoll zu erziehen. Da kann auch der gesunde Menschenverstand keine zwei Meinungen zulassen. Sollten Sie Bedenken haben, ob Ihr Kind bei Ihrem ehemaligen Partner gut aufgehoben ist, oder stellt sich heraus, dass er aufgrund seines Lebensstils ungeeignet ist, das gemeinsame Kind zu erziehen, dann sollten Sie Gegenmaßnahmen ergreifen. Im Umkehrfall unterstellt Ihr Ex-Partner Ihnen vielleicht, dass Sie als Sorgeberechtigter unfähig sind und wirft Ihnen Fehlverhalten vor. In beiden Fällen wenden Sie sich an unsere Privatdetektive. Die Kurtz Detektei Düsseldorf recherchiert diskret und stellt Ihnen gerichtsverwertbare Beweise zusammen: 0211 9874 0021.
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