10. November 2020
Für zwei Artikel zum Thema Mitarbeiterüberwachung in Corona-Zeiten auf dem Portal karriere.de sowie im Handelsblatt befragte Handelsblatt-Journalistin Melanie Raidl unter anderem Detektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Düsseldorf. Nachfolgend der Artikel von karriere.de:
Wenn die Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice sind, fragen sich viele Chefs, was sie dort treiben. Medienberichten zufolge erhalten Detekteien zahlreiche Aufträge von Unternehmen, die ihren Leuten misstrauen. Bei einer Frankfurter Firma sollen es derzeit bis zu 25 Kundenanfragen pro Tag sein, berichten "Die Zeit" und das "Hamburger Abendblatt".
Doch die privaten Ermittler bekommen technische Konkurrenz. Digitale Überwachungsprogramme, beschönigend auch "Monitoring-Tools" genannt, erfahren seit Ausbruch der Corona-Pandemie reißenden Absatz. Die Start-ups, die diese Tracking-Programme entwickeln, kommen überwiegend aus den USA und haben Namen wie ActivTrak, Timedoctor, Enaibe oder Hubstaff.
In den USA nutzen zahlreiche Unternehmen, unter anderem American Express und die Bank of America, solche Überwachungsprogramme. Betriebsräte, die Einwände äußern könnten, gibt es im Land der unbegrenzten Möglichkeiten selten, Arbeitnehmerrechte kaum.
In Deutschland ist das anders. "Es gibt hier eine klare Rechtsprechung", sagt Arbeitsrechtler Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences, der sich in seiner Promotion mit der Fernüberwachung von Telearbeit befasst hat. "Eine Totalüberwachung, bei der der Arbeitgeber jeden einzelnen Arbeitsschritt überwachen kann, ist in Deutschland nicht zulässig."
Doch das hält Unternehmen hierzulande offenbar nicht davon ab, solche Programme zu verwenden. Auf Anfrage hat das US-Monitoring-Start-up Hubstaff bestätigt, dass es auch Anfragen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt. Welche Kunden dahinterstecken, verschweigt Hubstaff.
Nur so viel: Seit März ist die Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr dreimal so hoch. Und das, obwohl es nicht nur hohe rechtliche Hürden gibt, sondern auch Zweifel an der Effektivität.
"Und was die digitalen Überwachungsmöglichkeiten betrifft, gibt es klare rechtliche Einschränkungen in Deutschland. Wenn wir Spionagesoftware auf einem Computer aufspielen wollen, benötigen wir zunächst die Einwilligung des Nutzers. Deswegen ist das legale Anwendungsgebiet sehr klein", sagt Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet.
In der modernen Arbeitswelt stoßen die digitalen Überwachungstools ohnehin an ihre Grenzen. Berufe, in denen sich die Tätigkeit täglich wiederholt, zum Beispiel im Callcenter oder in der Kundenbetreuung, lassen sich noch am ehesten statistisch auswerten. "Doch es gibt Berufe, deren Arbeitsproduktivität kann mit solchen Tools schlichtweg nicht gemessen werden", sagt Arbeitsrechtler Wedde.
Der Wunsch nach digitaler Totalüberwachung erinnert unter anderen an den streitbaren Hollywood-Streifen "The Circle" (2017) mit Tom Hanks und Emma Watson. © STX Films
Für den Arbeitsrechtler ist das Verhalten von Arbeitgebern, die zur digitalen Überwachung ihrer Mitarbeiter neigen, ohnehin widersprüchlich. Der Aufschrei bei vielen Arbeitgebern sei groß gewesen, als im vergangenen Jahr der EU-Beschluss zur Arbeitszeitkontrolle erlassen wurde. Sie argumentierten, dass die Arbeitszeiterfassung mit der Vertrauensarbeitszeit nicht vereinbar sei.
"Paradox wird es jedoch, wenn Arbeitgeber nun auf Überwachungstools zurückgreifen, um Mitarbeiter im Homeoffice zu kontrollieren. Vertrauensarbeitszeit bei gleichzeitiger Kontrolle gehen nicht zusammen", sagt Wedde. Und Unternehmen gehen beträchtliche Risiken ein, wenn sie ihre Mitarbeiter ungefragt beschatten.
Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft. Laut Wedde haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf Basis der DSGVO Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sollten sie ohne rechtliche Grundlage oder ohne eine schriftliche Einwilligung am Arbeitsplatz überwacht worden sein. Sollte einem Unternehmen eine illegale Überwachung der Mitarbeiter nachgewiesen werden können, droht sogar eine Strafe von bis zu vier Prozent des Konzernumsatzes.
Weddes Fazit lautet daher: "Ein guter Vorgesetzter sollte auch ohne technische Tools in der Lage sein, die Produktivität seiner Mitarbeiter einzuschätzen."
Im Homeoffice verlieren jedoch Führungskräfte das Gefühl der Kontrolle. Der Arbeitgeber ist quasi zu Vertrauen gezwungen – oder greift eben zur Software wie von Hubstaff.
Das US-Start-up verspricht, die Produktivität der Mitarbeiter zum Teil deutlich steigern zu können. Unternehmen müssten dafür zehn Dollar im Monat pro Mitarbeiter ausgeben. Einmal aktiviert, steht dem Arbeitgeber eine Fülle von Überwachungsmethoden zur Verfügung. Das reicht von der simplen Aufzeichnung von Tastaturanschlägen und Mausbewegungen über die Überwachung des Surfverhaltens im Internet bis hin zur GPS-Ortung von Mitarbeitern.
Timedoctor bietet weitergehende Überwachungsfunktionen. So werden in regelmäßigen Abständen Videos vom Bildschirm eines Mitarbeiters aufgenommen. Alle zehn Minuten schießt die Webcam zudem ein Foto, um sicherzustellen, ob der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz sitzt.
Doch Hubstaff und Timedoctor sind verglichen mit Enaible nur der erste Schritt. Das Bostoner Start-up nutzt zusätzlich einen Algorithmus, um die gesammelten Daten automatisch auszuwerten, ohne dass ein Mensch die Qualität der Arbeit bewerten muss.
Die Werbeagentur Omnicom Media Group nutzt Enaible bereits, mit der US-Fluggesellschaft Delta Airlines und der US-Apothekenkette CVS Health ist das Unternehmen nach eigenen Angaben in Gesprächen. Seit dem Ausbruch des Coronavirus habe sich die Nachfrage vervierfacht.
Gründer Tommy Weir erklärt gegenüber dem Technologiemagazin "Technology Review", wie seine Software funktioniert: "Stellen Sie sich vor, Sie leiten Angestellte, und Sie können ihnen den ganzen Tag über die Schulter schauen und Ratschläge geben, wie sie ihren Job besser machen können. Das ist es, was wir mit unserem Tool versuchen zu ermöglichen."
Mitarbeiter bekommen von der Maschine Lob und Tadel in Form von Produktivitätswerten. Die Künstliche Intelligenz wird zum Einpeitscher. Der Vorgesetzte sieht nur noch das Endergebnis. Für manche dürfte das wie ein Horrorszenario klingen.
Eine Komplettüberwachung von Arbeitnehmern ist innerhalb der deutschen Rechtsstaatlichkeit glücklicherweise nicht möglich.
Dabei ist es äußerst fraglich, wie sinnvoll so eine Überwachung ist. Es gibt Studien, die nahelegen, dass die Produktivität dadurch nicht steigt. So fanden die britischen Anthropologen Michael Fischer und Sally Applin in der Studie mit dem Titel "Watching Me, Watching You" heraus, dass Überwachung am Arbeitsplatz dazu führe, dass Menschen ihr Verhalten öfter ändern, um sich dem Verhalten von Maschinen anzupassen. Ihr Fazit: Überwachung macht nicht unbedingt produktiver, sondern eher maschinenähnlicher.
Auch Arbeitspsychologin Simone Kauffeld von der TU Braunschweig sieht die Mitarbeiterüberwachung – egal ob analog oder digital – kritisch. Zusammen mit Kollegen untersucht sie anhand einer Umfrage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die virtuelle Zusammenarbeit hat.
"Ich empfinde das aus arbeitspsychologischer Sicht als No-Go", sagt sie. Der Arbeitgeber müsse nicht über jeden einzelnen Arbeitsschritt oder Arbeitstag einen Rapport erhalten. "Das Einzige, was ein Vorgesetzter wissen muss, ist, ob ein Mitarbeiter eine Aufgabe in einer bestimmten Zeit bewältigen kann."
Die permanente digitale Überwachung könnte das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindlich stören, zumal nicht alle Mitarbeiter im Homeoffice gleichermaßen produktiv sein können, wie Kauffeld erklärt. "Es wird welche geben, die sagen, dass sie im Homeoffice viel produktiver sind. Andere Arbeitnehmer jedoch werden froh sein, wenn sie wieder im Büro arbeiten können."
Selbst Patrick Kurtz, der über seine Detektei Überwachungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet, hat Zweifel. Vor allem in Zeiten des Homeoffice ergebe eine Überprüfung nur wenig Sinn, da die Arbeitszeiten zu Hause flexibler gestaltet werden können als im Büro.
"Nur weil jemand mal rausgeht und private Besorgungen macht, heißt das noch lange nicht, dass er seiner Arbeit nicht vertragsgerecht nachkommt", sagt Kurtz. Außerdem gehöre der Wohnbereich zum geschützten höchstpersönlichen Lebensbereich, der für Privatermittler wie in der Detektei Kurtz in Düsseldorf ohnehin absolut tabu sei.
Bei Kreativberufen oder Jobs ohne feste Arbeitsabläufe versagen die digitalen Überwacher. Sie sind auch nicht in der Lage, die Arbeit zu erfassen, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise Ideen für eine neue Strategie oder ein Projekt sammelt und diese nicht in seinen Computer eintippt, sondern in sein Notizbuch.
"Letztlich sind diese Tools nur Statistikprogramme, die mit einer hohen Rechnerleistung laufen. Über die Qualität der Arbeit eines Angestellten sagen diese Programme kaum etwas aus", sagt Wedde. Sie suggerieren allenfalls eine objektive Auswertung der Arbeitsproduktivität.
Der Originalartikel von Melanie Raidl und Roman Tyborski erschien auf karriere.de, einem Portal der Handelsblatt Group. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.
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