14. Januar 2015
Ein Fall von internationalem strafrechtlichem Ausmaß, in dem die Detektive der Kurtz Detektei Düsseldorf bereits im
Frühjahr 2014 ermittelt hatten, ist nun durch eine gerichtliche Verurteilung abgeschlossen worden, wie uns der australische Kollege unserer Düsseldorfer Privatermittler kürzlich mitteilte.
Ausgangspunkt ist im Frühjahr 2014 eine Anfrage eines Detektivs aus
Australien, der dort gemeinsam mit den Behörden (ein in Deutschland leider kaum denkbares Szenario) Verdachtsmomenten auf Urkundenfälschung und Geldwäsche
nachgeht und dessen Ermittlungsergebnisse nach Deutschland führen. Man habe in Australien eine Reihe von Firmen ausgemacht, die alle auf den Namen zweier Düsseldorfer Bürger angemeldet sind und
mit erheblichen Schulden sowie Betrugsvorwürfen zu kämpfen hätten. Unter anderem gehe es um massive Steuerhinterziehung. Über eine Querverbindung hatte der
australische Kollege und Auftraggeber unserer Düsseldorfer
Wirtschaftsdetektive allerdings festgestellt, dass bei jeder einzelnen dieser Firmenanmeldungen ein bestimmter australischer Staatsbürger involviert gewesen war. Da die beiden Firmeninhaber
aus Düsseldorf zwar zwei Jahre in Australien gelebt, im Anmeldungszeitraum der Firmen aber gar kein australisches Visum besessen hatten, kommen unserem Ermittler-Kollegen aus Down Under Zweifel, ob die
Anmeldung mit rechten Dingen zugegangen ist. Folglich beauftragt er die Privatdetektive der Kurtz Detektei Düsseldorf damit, die beiden Firmeninhaber ausfindig zu machen und mit der rechtlichen Problematik zu konfrontieren, wegen der aktuell in Australien
gegen sie ermittelt wird.
Die Zielpersonen, eine weiblich und eine männlich, unserer Düsseldorfer Wirtschaftsermittler sind lediglich mit Vor- und Zunamen sowie im Falle der weiblichen Zielperson mit Geburtsdatum bekannt. Außerdem seien sie 1998 für
2 Jahre von Düsseldorf nach Australien gezogen. Wohin es sie danach verschlagen hat, ist zunächst unbekannt. Anhand des Namens und des Geburtsdatums der weiblichen Zielperson starten unsere
Ermittler aus Düsseldorf eine
Datenbankrecherche und erhalten die aktuelle Meldeadresse, die sich glücklicherweise nicht im Ausland, sondern in Bremen befindet. Da beide Zielpersonen
denselben Nachnamen tragen, schließen die Detektive der
Kurtz Wirtschaftsdetektei Düsseldorf eine erweiterte Melderegisterauskunft an und bringen
in Erfahrung, dass es sich bei der männlichen Zielperson um den Sohn der weiblichen ZP handelt. Außerdem wird das Geburtsdatum dieses Sohnes bekannt: Es liegt im Dezember des Jahres 1996. Somit
ist die Zielperson zum Ermittlungszeitpunkt noch nicht volljährig, zum Zeitpunkt der Firmengründungen (2008 & 2009) war sie nicht einmal geschäftsfähig. Folglich ist
auszuschließen, dass diese Zielperson unserer Düsseldorfer Privatermittler die
untersuchten Firmen auf legalem Wege gegründet haben könnte. Die weibliche Zielperson ist Englisch-Lehrerin an einer Realschule und weist keine finanziellen oder strafrechtlichen
Auffälligkeiten auf.
Unsere Detektive aus Düsseldorf übermitteln die
bisherigen Ergebnisse an den australischen Auftraggeber. Jener bestätigt, dass sich unsere Erkenntnisse mit seinen Vermutungen decken. Er habe die Kurtz Detektei Düsseldorf nicht vollständig aufklären wollen, um eine Tendenzgebung bei den Ermittlungen auszuschließen, aber
er habe bereits zuvor vermutet, dass die beiden Düsseldorfer bzw. nun Bremer Personen die fraglichen Firmen nicht gegründet haben dürften. Folglich instruiert der Kollege unsere Düsseldorfer Ermittler nun, bei den
Zielpersonen vorstellig zu werden, sie über die Sachlage zu informieren und sie zu befragen, ob sie etwas über den Fall auszusagen hätten.
Demgemäß kontaktieren die Detektive der Kurtz Detektei Düsseldorf die Kollegen aus Bremen und bitten sie, einmal
in den frühen Abendstunden bei der ermittelten Adresse der Zielpersonen vorbeizufahren und sie über die Ermittlungen aufzuklären, um etwaige Verstrickungen zu ermitteln. Unser australischer
Auftraggeber instruiert die Ermittler dabei, von Beginn an mit offenen Karten zu spielen und den Zielpersonen ruhig mitzuteilen, dass kein dringender Tatverdacht
gegen sie besteht, sondern dass sie vielmehr als Opfer vermutet werden. Als die Detektive der Kurtz Detektei Bremen an der Adresse der Zielperson vorstellig
werden, zeigt sich die Dame naturgemäß überrascht, lässt die Ermittler aber nach kurzem Gespräch ins Haus und bietet ihnen Kaffee an. Über die Fallschilderung ist sie schockiert, insbesondere
darüber, dass ihr damals 12jähriger Sohn, der zum Befragungszeitpunkt bei seinem Vater in Duisburg weilt, als Gesellschaftsgründer eingesetzt worden ist. Sie habe zwar 2 Jahre in
Australien gelebt und gearbeitet, aber an eine oder gar mehrere Firmengründungen sei nie zu denken gewesen, zumal sie immer nach Deutschland habe zurückkehren wollen. Die Zielperson unseres
australischen Auftraggebers und Detektiv-Kollegen kenne sie allerdings. Mit ihm
habe sie bei ihrem Australien-Aufenthalt eine kurze Affäre gehabt, die Sache sei allerdings an seiner Unehrlichkeit gescheitert und ihren Sohn habe er sowieso nie zu Gesicht bekommen. Die
Detektive der Kurtz Detektei Bremen protokollieren sämtliche Aussagen und bitten die Dame zum Abschluss,
das Gesprächsprotokoll zu unterschreiben. Das allerdings lehnt sie ab. Sie wolle sich lieber persönlich mit unserem Auftraggeber und den australischen Behörden in Verbindung zu setzen, außerdem
einen Anwalt hinzuziehen. Dennoch dankt sie unseren Bremer Ermittlern für die Überbringung der freilich unangenehmen
Informationen.
Die Bremer
Kollegen leiten das Gesprächsprotokoll an die Ermittler der Kurtz Privatdetektei Düsseldorf weiter, die wiederum den Kontakt zwischen dem australischen Detektiv und der Zielperson herstellen. Der Job ist für
unsere Düsseldorfer Wirtschaftsdetektive an dieser Stelle getan.
Ende 2014 schließlich erhalten wir ein Update unseres Kollegen aus Australien: Unsere Zielperson sei persönlich aus Bremen nach Australien eingeflogen, um vor
Gericht auszusagen. Dem Täter wurden Betrug, Unterschrifts- und Urkundenfälschungen in 6 Fällen sowie Insolvenzverschleppungen in 2 Fällen
nachgewiesen. Er wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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